2016-08-24

Erdbebenrisiko umfassend untersuchen

Der Bundesrat hat am 24. August 2016 den Bericht „Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz“ genehmigt. Als Kernstück im Bereich Erdbeben sieht der Bericht eine umfassende Untersuchung des Erdbebenrisikos vor. Das Erdbebenrisiko definiert sich aus der Erdbebengefährdung, der Verletzbarkeit und Art der betroffenen Werte sowie den Eigenschaften des lokalen Untergrunds. Dafür gilt es, die vorhandenen Grundlagen zu verbessern, indem beispielsweise Lücken im Verständnis der lokalen baugrundbedingten seismischen Gefährdungsunterschiede geschlossen werden. Zudem ist eine konsequente Berücksichtigung der Baunormen anzustreben sowie erneut der Frage nach einem verhältnismässigen Versicherungsschutz nachzugehen. Nicht nur bei verheerenden Erdbeben, sondern auch bei anderen Grossereignissen besteht ergänzend Bedarf, das Wissen und die Organisationsstrukturen für deren Bewältigung zu verbessern.

Die Ergebnisse dieses Berichts fliessen unter anderem in den Massnahmenplan für die Erdbebenvorsorge für die Jahre 2017 bis 2020 ein, der derzeit erarbeitet wird. Darin werden spezifische Handlungsfelder und Aufgaben definiert, denen sich der SED, das Bundesamt für Umwelt und weitere Behörden in diesem Zeitraum schwerpunktmässig widmen sollen.