Nur bedingt. Obwohl entsprechende Normen seit 1989 in Kraft sind, bestehen nur wenige Kantone auf deren Umsetzung. Folgende Kantone haben in ihrer Gesetzgebung explizit die Einhaltung der geltenden Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA verankert oder machen erdbebenspezifische Auflagen im Rahmen der Baubewilligungsverfahren:

  • Aargau
  • Basel-Stadt
  • Freiburg
  • Jura
  • Luzern
  • Nidwalden
  • Wallis

Insbesondere für Gebäude, die vor 1989 erstellt wurden, sind Erdbeben in der Regel in der Dimensionierung nicht berücksichtigt worden.

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Erdbebengerechtes Bauen

Bundesamt für Umwelt (BAFU)