Die enge Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von nationalen und internationalen Partnern stellt sicher, dass der Schweizerische Erdbebendienst (SED) an der ETH Zürich seine öffentlichen Aufgaben sowie seine Forschungsaktivitäten in hoher Qualität wahrnehmen kann. Die Partner, mit denen der SED besonders eng zusammenarbeitet, sind nachfolgend aufgeführt und die Art der Kooperation in wenigen Worten erläutert.
Im Jahr 1957 wurde der SED der ETH Zürich angegliedert. Seit 2009 untersteht er in seiner heutigen Form als ausserdepartementale Einheit dem Vizepräsidenten für Forschung und Wirtschaftsbeziehungen. Die ETH Zürich bietet optimale Rahmenbedingungen, um die öffentlichen Aufgaben der Erdbebenfachstelle des Bundes mit hochkarätiger Forschung im Bereich Seismologie zu verknüpfen. Als Garant und unterstützendes Element für eine enge Kooperation innerhalb der ETH wurde ein Lenkungsausschuss geschaffen.
Der Erdbebendienst arbeitet eng mit dem Institut für Geophysik und dem Departement Erd- und Planetenwissenschaften zusammen. Der Direktor des SED ist gleichzeitig Professor für Seismologie am Departement. Zahlreiche Mitarbeitende des SED übernehmen Lehrtätigkeiten an der ETH Zürich und betreuen Studierende sowie Doktorierende.
Der SED forscht gemeinsam mit anderen universitären Institutionen an einer Vielzahl nationaler, europäischer und internationaler Projekte. Dies garantiert einen regen fachlichen Austausch über die Landesgrenzen hinaus.
Der Bund informiert und warnt Bevölkerung, Medien und Behörden vor drohenden Naturgefahren. Die beteiligten Naturgefahrenfachstellen des Bundes koordinieren sich im Lenkungsausschuss Intervention Naturgefahren LAINAT und arbeiten in allen Lagen eng zusammen.
Der LAINAT fördert die Vorsorge bei aussergewöhnlichen Naturereignissen und koordiniert die Aufträge aus dem Bundesratsbeschluss zur „Optimierung der Warnung und Alarmierung“ (OWARNA). Im LAINAT haben sich das Bundesamt für Umwelt (BAFU), das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz), das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS), die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) mit dem WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) und der Schweizerische Erdbebendienst (SED) zusammengeschlossen. Der Geschäftsstelle LAINAT ist die Geschäftsstelle „Gemeinsame Informationsplattform Naturgefahren“ (GIN) angeschlossen.
Das BABS ist auf Bundesebene zuständig für den Schutz der Schweizer Bevölkerung vor Katastrophen und Notlagen. Die Nationale Alarmzentrale im BABS betreibt bei grossen Naturereignissen das Melde-und Lagezentrum MLZ. Das MLZ sammelt Informationen, verdichtet diese und stellt sie den Partnern des Bevölkerungsschutzes zur Verfügung.
MeteoSchweiz stellt als der nationale Wetter- und Klimadienst die Grundversorgung mit Wetter- und Klimainformationen in der Schweiz sicher und leistet so einen wesentlichen Beitrag für Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Bodenmessstationen, Wetterradars, Satelliten, Radiosonden und andere Instrumente erfassen das Wetter. MeteoSchweiz überwacht das Wettergeschehen, erstellt Wetterprognosen und warnt Behörden und Bevölkerung vor Unwettern. Ausserdem analysiert MeteoSchweiz Daten, die Rückschlüsse auf Klimawandel und extreme Wetterereignisse zulassen und als Grundlage für Klimaentwicklungsszenarien in der Schweiz dienen.
Das BAFU hat den Auftrag, die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser, Luft und Wald sicherzustellen. Es ist verantwortlich für den Schutz vor Naturgefahren, bewahrt die Umwelt und die Gesundheit der Menschen vor übermässigen Belastungen, sorgt für die Erhaltung der Biodiversität und ist zuständig für die internationale Umweltpolitik. Im Bereich der Naturgefahren ist das BAFU verantwortlich für die hydrologischen Vorhersagen sowie die Warnung der Bevölkerung vor Hochwasser, damit verbundenen Massenbewegungen und Waldbrandgefahr.
Das SLF ist ein interdisziplinäres Forschungs- und Dienstleistungszentrum in den Bereichen Schnee, Lawinen, Permafrost und Gebirgsökosysteme. Es gehört zur Eidg. Forschungsanstalt WSL und damit zum ETH-Bereich. Das SLF beurteilt die Lawinengefahr in den Schweizer Alpen und gibt im Winter täglich das Lawinenbulletin heraus. Der operationelle schneehydrologische Dienst (OSHD) am SLF analysiert laufend die Verteilung von Schneewasserressourcen und unterstützt das BAFU bei der Warnung vor Hochwasser.
Bei grossen Schadensbeben weltweit informiert der SED das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe (SKH), welches dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) angehört.
Der SED überwacht verschiedene Energieprojekte und stellt die gewonnenen Informationen den behördlichen Betreibern, dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat oder dem Bundesamt für Energie zu Verfügung.
Im Ereignisfall übermittelt der SED umgehend alle verfügbaren Informationen an die kantonalen und kommunalen Behörden. Im Rahmen von Übungen spielt der SED in Zusammenarbeit mit verschiedenen Behördenvertretern das Verhalten im Ereignisfall durch.
Im Jahr 1996 haben sich die Staaten der UNO darauf geeinigt, einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffensprengungen aufzulegen. Um die Einhaltung dieses Vertrages zu überprüfen, wurde ein internationales Überwachungssystem eingerichtet. Das Überwachungssystem (IMS) umfasst seismologische, hydroakustische, Infraschall und Radionukleid Messstationen, mit den jeweiligen Kommunikationsmitteln, und wird durch das internationale Datenzentrum (IDC) und das technische Sekretariat gestützt. Der SED leistet einen Beitrag, indem er die zuständige Behörde in Wien, die CTBTO, mit Daten beliefert, welche die eigens dafür errichtete seismische Station in der Region von Davos aufzeichnet.
Der SED ist zudem Mitglied verschiedener internationaler Organisationen der Seismologie (ISC, FDSN, ORFEUS, EMSC, ESC) und beteiligt sich am Global Earthquake Model (GEM).
Für grössere Bau- oder Energieprojekte bietet der SED Dienstleistungen im Bereich seismischer Überwachung und Beratung an. Dienstleistungen für die Industrie werden nur dann übernommen, wenn sie die Unabhängigkeit des SED nicht einschränken (siehe Unabhängigkeit und Transparenz).